Wer darf am Wörthersee ein Motorboot steuern ?
Ein Motorboot am Wörthersee zu steuern ist der Traum vieler Freizeitkapitäne. Doch wer darf das überhaupt und was gibt es hier zu beachten ?
Für alle Motorboote ab einer Leistung von 4,5 kW wird auf heimischen Seen ein Schiffsführerpatent benötigt. Diesen Qualifikationsnachweis kann man ab dem 18. Lebensjahr erwerben. Es handelt sich hierbei um das „Binnenschifffahrtspatent 10 Meter Seen und Flüsse“.
Die Prüfung wird in den Sommermonaten durch die Abteilung 7 dem Amt der Kärntner Landesregierung abgenommen und findet jeden Donnerstag in Pörtschach beim Werzer Strandcasino statt. Geprüft werden theoretische Kenntnisse in rechtlichen und technischen Belangen. Wer die mündliche Prüfung in Theorie positiv absolviert hat, legt anschliessend gleich die praktische Prüfungsfahrt ab. Letztere besteht aus einem An- und Ablegemanöver, einem zu fahrenden „Achter“ sowie einem „Mann über Board Manöver“.
Die Prüfung ist durchaus anspruchsvoll und bedarf daher einer geeigneten Vorbereitung des Antragswerbers / der Antragswerberin inklusive Fahrschulstunden mit einem geeigneten Motorboot, welches für die Prüfungsfaht beizustellen ist.
Der zeitliche Vorbereitungsaufwand beträgt in der Regel 1 – 2 Wochen. Ist die Prüfung geschafft, kann gleich an Ort und Stelle eine vorübergehende Fahrerlaubnis durch die Behörde ausgestellt werden. Diese gilt dann die nächsten Tage, bis das begehrte Schiffsführerpatent durch die Staatsdruckerei am Postweg zugestellt wird. Bereits bei der Antragstellung empfiehlt es sich, die Ausstellung eines internationalen Patentes zu beantragen. Dieses gilt dann auch im Ausland.
Wer im Besitz eines Kroatischen oder Italienischen Patentes ist, darf damit auf heimischen Seegewässern übrigens kein Motorboot über 4,4 kW steuern – dies gilt zumindest für Österreichische Staatsbürger(innen). Hier schreibt der Gesetzgeber klar vor, dass ein Österreichisches Patent zu erwerben ist. Ausländische Urlaubsgäste dürfen mit Patenten ihrer Heimatstaaten dann auf Österreichischen Gewässern fahren, wenn es entsprechende bilaterale Abkommen oder anzuwendende EU Verordnungen gibt. Im Zweifelsfall ist es ratsam vorher bei der zuständigen Schifffahrtbehörde anzufragen.
Wer ohne gültiges Patent erwischt wird, dem drohen saftige Verwaltungsstrafen. Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden ist man darüber hinaus auf sich alleine gestellt, denn ein Versicherungsschutz greift nur bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Obliegenheiten.
Sicherheitsorgane der Polizei patroullieren am Wörthersee mit mehreren gut ausgestatteten Motorbooten der Seepolizei. Hierbei wird auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten, Uferschutz- und Sperrzonen sowie den Umgang mit Alkohol am Steuer und das Einhalten von Schutzvorschriften geachtet.
Nautique Charter Wörthersee betreibt auch eine Schiffsführerschule und begleitet Sie vom Zeitpunkt der Antragstellung bei der Behörde bis zum erfolgreichen Ablegen der Prüfung. Angeboten werden Einzel- und Gruppenkurse. Bei Interesse ein Schiffsführerpatent zu erwerben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Tel.: +436764448812
E-Mail: office@motorboot.at